Ihr Geometer aus dem Linthgebiet
Gewerbemesse Uznach vom 12.04.2024 bis 14.04.2024
Wir bringen Ihr Bauvorhaben erfolgreich auf Grund und Boden. Besuchen Sie uns an der Gewerbemesse “Uznach im Rampenlicht” vom 12.04.2024 bis zum 14.04.2024 am Stand 1.36.
amtliche Vermessung
Für Sie als Grundeigentümer ist es wichtig, die exakten Grenzen Ihres Grundstücks zu kennen. Die amtliche Vermessung beschreibt Lage, Form und Inhalt von Grundstücken und stellt sie im Grundbuch und in weiteren Plänen dar. Als patentierte Ingenieur-Geometer gehört für uns die amtliche Vermessung zur Kernkompetenz.
Gemeindeingenieurwesen
Als erfahrene Ingenieure und Planer tragen wir dazu bei, städtische und ländliche Gebiete in moderne und funktionale Gemeinden zu verwandeln. Mit unserer Fachkenntnis in Vermessungstechnik und geografischen Informationssystemen sorgen wir für präzise Planung und Umsetzung von Bauprojekten.
Geomatik
In einem geografischen Informationssystem (GIS) fliessen räumliche Daten aller Art zusammen und können dort bearbeitet, organisiert, analysiert und präsentiert werden. Als GIS-Dienstleister erfassen und verwalten wir diese Daten und stellen Ihnen die gewünschten Auswertungen zur Verfügung.
Vermessung
Wir unterstützen Bauherrschaften, Bauunternehmer und Bauleiter während der ganzen Bauphase in Vermessungsfragen. Unsere Leistungen reichen vom digitalen Geländemodell über Baugespanne und Schnurgerüste bis zur Überwachung von Lage und Höhe. Bei Umbauten stellen wir Grundrisse, Visualisierungen oder 3D-Gebäudemodelle zur Verfügung.
Grundstücksmutationen
Wenn Grundstücksgrenzen neu festgelegt werden sollen, muss diese Veränderung im Grundbuch festgehalten werden. Gleiches gilt, wenn Grundstücke zusammengelegt oder aufgeteilt (Parzellierung) werden. Auch wenn ein Grundstück mit einem Baurecht versehen werden soll, ist ein entsprechender Eintrag nötig.
Rekonstruktion von Grenzpunkten
Grenzpunkte sind wichtige Instrumente, um Grundstücksgrenzen zu markieren. Sie schaffen Klarheit und Rechtssicherheit, zum Beispiel zwischen Nachbarn. In der Schweiz gibt es deshalb die Pflicht für Grundeigentümer, Grenzpunkte zu setzen oder beschädigte Grenzpunkte wiederherzustellen.
Gebäudenachführung
Neu erstellte Bauten und Anlagen müssen amtlich vermessen und im Vermessungswerk nachgeführt werden. Dazu gehören nicht nur Gebäude, sondern beispielsweise auch Strassen, Wege, Sportanlagen oder Obstkulturen.
Übrige Nachführungen
Nebst Grundstückgrenzen, Bauten und Anlagen gibt es zahlreiche weitere Informationsebenen, die zur amtlichen Vermessung gehören. Wir führen diese Daten konsequent nach und setzen neue gesetzliche Weisungen effizient um.